Neuregelung der Gasprüfung für Wohnwagen & Wohnmobile ab 2020 

Wenn die Wohnwagen wieder in Richtung Urlaubsland unterwegs sind, dann fährt oft die Gefahr mit. Denn das Risiko einer Gasexplosion ist größer, als manch einer denkt. Defekte Leitungen sind oftmals kaum zu entdecken. Strömt das Gas aus kleinen Lecks aus, kann allein der Funke eines Schalters reichen, um eine katastrophale Explosion auszulösen. Beachten Sie deshalb unbedingt die „Technischen Regeln für Flüssiggasanlagen" (TRF) und lassen Sie bei uns regelmäßig eine Wohnwagen- oder Wohnmobil-Gasprüfung durchführen.

Für die Benutzung und Instandhaltung der Gasanlage in Wohnwagen oder Wohnmobil gelten besondere Vorschriften. 
Flüssiggas im Wohnwagen wird als universeller Energielieferant zum Kochen, Heizen und für den Kühlschrank genutzt. Der Einsatz ist dank ausgereifter Technik sehr sicher. Bislang bestand ein Caravan die Hauptuntersuchung (HU) auch ohne gültige Gasprüfungsplakette und -bescheinigung – das wird er auch weiterhin. Fehlte die Gasprüfung, wurde nur ein geringer Mangel notiert. Bei Reisemobilen indes war bislang die gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage für die HU-Plakette auf dem Kennzeichen notwendig.

Was ändert sich ab 2020 und welche Regeln sind beim Umgang mit der Gaslange für Wohnwagen/Wohnmobil-Fahrer wichtig? 

Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Gasprüfung für die HU keine Rolle mehr: Die Mangelbewertung wird bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Konkret: Bis dahin ist die erfolgreiche Gasprüfung bei Reisemobilen keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU, bei Caravans wird kein Mangel mehr vermerkt.

Dennoch wird im Interesse der allgemeinen Sicherheit empfohlen, die G 607-Prüfung alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen vornehmen zu lassen. 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns, denn wir haben den richtigen Ansprechpartner für Sie.

Näheres zu den Gasprüfungs-Neuregelungen ab 2020 finden Sie hier.